Beihilfeänderung in Rheinland-Pfalz
Auch in Rheinland-Pfalz, wird die Beihilfe zum 01.10.2014 angepasst bzw. präzisiert.
Beihilfeänderung in Rheinland-Pfalz im Einzelnen
- In Rheinland-Pfalz können Heilfürsorgeempfänger (z.b. Politikvollzugsbeamte) in Leistungsbereichen, die von der Heilfürsorge nicht erfasst werden, Beihilfeleistungen erhalten. Die Abgrenzung mit dem Vorrang für Heilfürsorgeleistungen wurde deutlicher geregelt.
- Die zwischen Bundesministerium des Innern und die Heilpraktikerverbänden abgeschlossenen Vereinbarungen über die beihilfefähigen Höchstbeträge heilpraktischer Leistungen wurden übernommen.
- Beihilfe bei Notfällen im Ausland wird nicht mehr auf die Beihilfeaufwendungen begrenzt, die bei einer Behandlung im Inland entstanden wären. (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2011, AZ 2 C 14, zur Regelung in Baden-Württemberg wird damit auch in Rheinland-Pfalz übernommen)