Beihilfeänderung in Rheinland-Pfalz

Beihilfeänderung in Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz, wird die Beihilfe zum 01.10.2014 angepasst bzw. präzisiert.

Beihilfeänderung in Rheinland-Pfalz im Einzelnen

 

  • In Rheinland-Pfalz können Heilfürsorgeempfänger (z.b. Politikvollzugsbeamte) in Leistungsbereichen, die von der Heilfürsorge nicht erfasst werden, Beihilfeleistungen erhalten. Die Abgrenzung mit dem Vorrang für Heilfürsorge­leistungen wurde deutlicher geregelt.
  • Die zwischen Bundesministerium des Innern und die Heilpraktikerverbänden abgeschlossenen Vereinbarungen über die beihilfefähigen Höchstbeträge heilpraktischer Leistungen wurden übernommen.
  • Beihilfe bei Notfällen im Ausland wird nicht mehr auf die Beihilfeaufwendungen begrenzt, die bei einer Behandlung im Inland entstanden wären. (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2011, AZ 2 C 14, zur Regelung in Baden-Württemberg wird damit auch in Rheinland-Pfalz übernommen)

Weiterlesen

Beihilfeänderung in Bayern

In Bayern treten Änderungen der Beihilfe zum 01.10.2014 in Kraft.

Es gibt bedeutende inhaltliche Änderungen bei den Erstatungsleistungen:

 

Heilpraktikerleistungen (§ 7)

Wurden hinsichtlich ihrer Abrechnung in einer eigenständige Anlage mit Verordnungsrang zusammen gestellt und inhaltlich den beihilfefähigen Heilpraktikerleistungen der Bundesbeihilfe angepasst.

 

Arzneimittel (§18)

Hier wurde eine klare Abgrenzung von Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmittel getroffen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen) sind jetzt nur noch apothekenpflichtige Arzneimittel gemäß Arzneimittelgesetz § 2 beihilfefähig.

Weiterlesen

Rheinland-Pfalz Beihilfeänderung für Beamte

Rheinland-Pfalz Beihilfeänderung zum 01.10.2014

 

Zum 01.10. ändert sich einiges für Beamte die in Rheinland-Pfalz beschäftigt sind. Hier die Änderung für die Beamten:

  • In Rheinland-Pfalz können Heilfürsorgeempfänger in Leistungsbereichen, die von der Heilfürsorge nicht erfasst werden, Beihilfeleistungen erhalten. Die Abgrenzung mit dem Vorrang für Heilfürsorgeleistungen wurde deutlicher geregelt.

  • Die zwischen Bundesministerium des Innern und die Heilpraktikerverbänden abgeschlossenen Vereinbarungen über die beihilfefähigen Höchstbeträge heilpraktischer Leistungen wurden übernommen.

  • Beihilfe bei Notfällen im Ausland wird nicht mehr auf die Beihilfeaufwendungen begrenzt, die bei einer Behandlung im Inland entstanden wären. (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2011, AZ 2 C 14, zur Regelung in Baden- Württemberg wird damit auch in Rheinland-Pfalz übernommen)

Weiterlesen

Krankenversicherung für Beamte

Der Beamte, der sich für eine private Krankenversicherung bei der DKV interessiert,  bieten wir einen besonderen Service. Ab sofort erhalten diese bei Anfragen zu einer privaten Krankenversicherung die kompletten Unterlagen über einen Link.

Da die Informationen zur Krankenversicherung mehr als 8 MB betragen, habe ich mich entschlossen diese über einen Link zur Verfügung zu stellen. Der interessierte Beamte kann jetzt selber entscheiden welche Informationen zur privaten Krankenversicherung er möchte.

Krankenversicherung für Beamte

 

 

Weiterlesen