Im Geschäftsführervertrag sollte die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geregelt sein. In der Regel vereinbart der Gesellschafter-Geschäftsführer mit seiner GmbH eine Lohnfortzahlung von sechs Wochen, drei Monaten oder sechs Monaten. Was passiert mit dem Krankengeld oder Krankentagegeld? Häufig wird dabei aber vergessen die Lohnfortzahlung des Geschäftsführers mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse oder dem Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung abzustimmen. So wird er unter Umständen mit der GmbH eine sechsmonatige Lohnfortzahlung vereinbart und gleichzeitig besteht bei der gesetzlichen Krankenkasse ein gesetzliches Krankengeld ab der sechsten Woche. Oder es wurde mit der privaten Krankenversicherung ein Krankentagegeld ab dem 15. oder 22. Tag vereinbart. Was passiert dann im Krankheitsfall? Im Krankheitsfalle läge eine Doppelversicherung vor. Dies bedeutet, dass der Geschäftsführer bei einer sechsmonatigen Lohnfortzahlung von der gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung kein Krankengeld erhält. Er hätte somit doppelte Beiträge gezahlt für eine Leistung, die ihm im Krankheitsfalle gar nicht zusteht. Er würde dann von der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung erst nach sechs Monaten Geld bekommen, obwohl er jahrelang unter Umständen die Beiträge für ein früheres Krankengeld oder Krankentagegeld gezahlt hat. Wie kann der Geschäftsführer seine Lohnfortzahlung "sauber" regeln?
- der Geschäftsführer sollte zunächst überprüfen wie lange er im Krankheitsfall Lohnfortzahlung von seiner GmbH erhält
- der Geschäftsführer sollte dann den Leistungsbeginn beim Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenkasse oder bei der privaten Krankenversicherung überprüfen
- der Geschäftsführer sollte dann entweder sein Dienstvertrag an den Beginn des Krankengeldes anpassen oder den Beginn des Krankengeldes oder Krankentagegeldes verändern.
Eins ist allerdings wichtig: Je länger der GmbH Geschäftsführer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommt, desto niedriger ist der Beitrag für das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen oder für das kann Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung. Längere Lohnfortzahlung – gleich größere Belastung für die GmbH Das Lohnfortzahlungsrisiko für die Firma wird immer größer. Denn bei sechs Wochen Lohnfortzahlung und 5.000 € Gehalt muss die Firma nur 7.500 € aufwenden, bei sechs Monaten Lohnfortzahlung würde die GmbH 30.000 € aufwenden. Dieses Problem kann er allerdings durch ein spezielles Krankentagegeld über die GmbH lösen
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