Rückgang der Beitrgsbemessungsgrenze zum 01.01.2011

Krankenkassen werden trotzdem teurer

Die Beitragsbemessungs-Grenze in der Krankenversicherung wird 2011 erstmals seit 1949 gesenkt. Verantwortlich dafür sind die Rückgänge bei Löhnen und Gehältern infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise.

 

Krankenversicherung wird trotzdem teurer

Trotzdem wird es für gesetzlich Krankenversicherte keineswegs günstiger. Denn der Beitragssatz wird von 14,9 wieder auf den ursprünglichen Wert von 15,5 Prozent angehoben.

Der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung steigt dadurch von 558,75 auf 575,43 Euro monatlich. Für Arbeitnehmer steigen die Höchstbeiträge von 296,25 auf 304,43 Euro im Monat. Dies sind 8,18 Euro monatlich oder 98,10 Euro im Jahr mehr an Beitrag.

Zusatzbeiträge der Krankenkasse  (GKV) unbegrenzt möglich

Auch müssen Versicherte sich verstärkt auf Zusatzbeiträge einstellen. 

Vorläufige Rechengrößen in der Sozialversicherung in Euro

 

Alte Bundesländer

Neue Bundesländer

2011

2010

2011

2010

BBMG allgem. Renten-, Arbeitslosenvers.

monatl.

5.500

5.500

4.800

4.650

jährl.

66.000

66.000

57.600

55.800

BBMG Knappschaft

monatl.

6.750

6.800

5.900

5.700

jährl.

81.000

81.600

70.800

68.400

BBMG Kranken- und Pflegevers.

monatl.

3.712,50

3.750

3.712,50

3.750

jährl.

44.550

45.000

44.550

45.000

Jahresarbeits-entgeltgrenze Kranken- und Pflegevers.

monatl.

4.125

4.162,50

4.125

4.162,50

jährl.

49.500

49.950

49.500

49.950

Bezugsgrößen

monatl.

2.555

2.555

2.240

2.170

jährl.

30.660

30.660

26.880

26.040

BBMG = Beitragsbemessungs-Grenze; Quelle: Haufe

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