Die DKV kooperiert mit verschiedenen Krankenkassen. Wir vergleichen drei dieser Kooperationskrankenkassen und listen die Unterschiede auf. Es geht um die “BIG direkt gesund”, die “Mobil Krankenkasse” und die “KNAPPSCHAFT”.
Die DKV kooperiert mit verschiedenen Krankenkassen. Wir vergleichen drei dieser Kooperationskrankenkassen und listen die Unterschiede auf. Es geht um die “BIG direkt gesund”, die “Mobil Krankenkasse” und die “KNAPPSCHAFT”.
Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ist es Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung seit 2004 erlaubt, private Zusatzversicherungen an ihre Versicherten zu vermitteln. Vor diesem Hintergrund bestehen Kooperationen zwischen der Deutschen Krankenversicherung AG (DKV) und gesetzlichen Krankenkassen.
Sie erhalten als Mitglied dieser Krankenkassen Sonderkonditionen, die zwischen Ihrer Krankenkasse und der DKV vereinbart wurden. Welche Vorteile das sind und wer unser Kooperationspartner ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die DKV modernisiert ihre allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), damit Sie als Kunde hochwertigere und bessere Leistungen genießen können.
Allgemeine Versicherungsbedingungen sind Rahmenvereinbarungen zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Kunden. AVB´s gibt es für jede Versicherungssparte, sie regeln die Vereinbarungen und Bestimmungen, die der Versicherer seinem Kunden bei Abschluss eines Vertrages auferlegt. Sie dienen als Rechtsgrundlage und sind nicht individuell zu vereinbaren.
Die AVB´s bestimmen z.B. über die Beitragszahlung, Leistungserbringung oder auch Ausschlüsse.
Im Ausland können ärztliche Untersuchungen oder ein Krankenhausaufenthalt zu einer teutern Privatangelegenheit werden. Mit der Reisekrakenversicherung der DKV können Sie diese Kosten abdecken und unbesorgt Ihren Urlaub genießen. Sie sind Weltweit geschützt, auch bei Pandemien oder bei Reisehinweisen und -warnungen des Auswärtigen Amtes. Ebenfalls sind bei uns auch Covid-19 Erkrankungen mitversichert. … Weiterlesen