Steuern sparen mit der Krankenversicherung
Kosten für Krankheiten bringen Steuerersparnisse Diese Aufwendungen können beim Finanzamt steuermindernd als außergewöhnliche Belastungengeltend gemacht werden. Der Steuerzahler kann neben der Zuzahlung zu Rezepten und der quartalsweise fälligen Praxisgebühr auch die Fahrten zum Arzt oder Krankenhaus, Brillen oder Zahnersatz steuerlich geltend machen. Dabei prüft das Finanzamt bei Krankheitskosten noch nicht einmal, ob Behandlung, Arztbesuch oder … Weiterlesen