Das Krankentagegeld der Debeka Krankenversicherung

In diesem Artikel wollen wir Ihnen das Krankentagegeld der Debeka näher vorstellen.

Besonderheiten

Die Wartezeit bei der Debeka beträgt immer 3 Monate. In dieser Zeit erfolgen keine Krankentagegeldauszahlungen.
Positiv zu erwähnen ist, dass auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet wird. Dies bedeutet, dass Sie auch innerhalb der ersten 3 Jahre nicht von Ihrer Versicherung gekündigt werden können.

Frühester Leistungsbeginn ist erst der 43. Tag nach der Arbeitsunfähigkeit. Falls Sie bei der Debeka jedoch schon privatversichert sein sollten, ist ein Krankentagegeld schon ab dem 15. Tag möglich.

Insgesamt ist das Angebot für Personen, die nicht bei der Debeka privatversichert sind, sehr eingeschränkt. Es gibt außerdem sehr wenige Wahlmöglichkeiten – unabhängig von der Berufsgruppe (Freiberufler, Selbstständiger oder Angestellter) gibt es nur 1 Krankentagegeld-Angebot der Debeka.

Unser Fazit zur Debeka

Insbesondere aufgrund der sehr eingeschränkten Wahlmöglichkeiten ist das Debeka Krankentagegeld nur bedingt zu empfehlen. Eine Anpassung auf die persönlichen Bedürfnisse der Versicherten ist nur eingeschränkt möglich. Insbesondere der sehr späte Leistungsbeginn bei der der Krankentagegeldauszahlung ab dem 43. Tag kann ein Manko darstellen. Für Privatversicherte der Debeka kann das Krankentagegeld eher empfohlen werden, da ein früherer Leistungsbeginn möglich ist.

Dennoch sollten Sie sich vor einem Versicherungsabschluss immer einen genauen Überblick über sämtliche Versicherungsmöglichkeiten verschaffen. So ist es möglich, einen Tarif auszuwählen, der optimal Ihre Anforderungen abdeckt. Außerdem lässt sich oft auch bares Geld sparen!

Weitere Informationen

Weitere Infos zum Debeka Krankentagegeld

Vorstellung sämtlicher Krankentagegeld und Krankengeld Tarife

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