Beitragsrückerstattung Krankentagegeld

Beitragsrückerstattung beim Krankentagegeld?

Auch in diesem Jahr zahlt die DKV Beitragsrückerstattung an ihre Versicherten, die ein Krankentagegeld versichert haben.

Für die Krankentagegeldtarife im besonderen Abrechnungsverband der Gruppenversicherung wurde wieder ein ausschüttungsfähiger Überschuss erzielt.

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DKV zahlt auch 2015 Beitragsrückerstattung

 

Beitragsrückerstattung DKV 2015 für das Geschäftsjahr 2014. Auch in diesem Jahr erhalten viele Kunden der DKV mit einer Krankheitskosten-Vollversicherung (KKV) eine Beitragsrückerstattung in Form einer Bar-Ausschüttung (kurz: BRE). Die DKV belohnt damit das kostenbewusste Verhalten Ihrer Kunden.

Diese BRE, ausgenommen im Tarif VollMed M4, ist auch vom Unternehmenserfolg abhängig. Über die Vergabe der BRE (u. a. deren Höhe und für welche Tarife) wird daher jedes Jahr durch den Vorstand mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders neu entschieden.

 

Unterschiedliche BRE bei Unisex- und BIsex Tarifen

Ab dem 21.12.2012 werden alle Tarife der privaten Krankenversicherung als Unisex- Tarife angeboten werden. Ab diesem Tag gibt es einheitliche Beiträge in der PKV für Männer und Frauen. Bis dahin wurden Tarife angeboten die unterschiedliche Beiträge für Männer und Frauen vorsahen. Die Beiträge waren bis dahin für Frauen um 20 bis 30 Prozent teurer.

Die “alten” Unisex-Tarife wurden zum 21.12.2012 für den Verkauf geschlossen. Alle privaten Krankenversicherer haben ab disem Zeitpunkt neue Tarife nach BIsex-Bedingungen geschaffen. Diese werden heute zum Verkauf angeboten.

 

 

 

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Beamtenanwärter – Was bei der Krankenversicherung zu beachten ist.

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Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf) sind diejenigen Beamten, die einen Vorbereitungsdienst (=Ausbildung) absolvieren, z.B. Inspektoren-Anwärter, Studien- oder Rechtsreferendare. Dieser dauert zwischen 12 und 36 Monaten. Beamtenanwärter haben in der Regel Anspruch auf Beihilfe.

 

Rechtsrefendare haben keinen Beihilfeanspruch mehr

In den meisten Bundesländern (Ausnahmen: Sachsen und Thüringen) werden Rechtsreferendare nicht mehr verbeamtet. Sie haben damit keine Beihilfeansprüche und werden versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung . Es besteht kein Befreiungsrecht von der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Was passiert bei Beendigung der Ausbildung?

Für Referendare entfällt nach Abschluss der Ausbildung die Beihilfe, wenn sie nicht in das Beamtenverhältnis übernommen werden. In vielen Fällen tritt vorübergehend Arbeitslosigkeit ein. Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist dann nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • bei Anspruch auf Familienversicherung über den Ehepartner.
  • bei Bezug von Arbeitslosengeld I oder II. Zunächst hat die Meldung der Arbeitslosigkeit zu erfolgen. Arbeitslosengeld I kann jedoch nur bezogen werden, wenn vor dem Referendariat eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde, aus der jetzt Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwachsen.

 

Eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV ist wegen fehlender Vorversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich.

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Beitragsrückerstattung DKV 2014

Beitragsrückerstattung 2014 für Geschäftsjahr 2013

Auch in diesem Jahr erhalten viele DKV-Versicherte mit einer Krankheitskosten-Vollversicherung (KKV) eine Beitragsrückerstattung (BRE). Die DKV belohnt damit das kostenbewusste Verhalten Ihrer Kunden.

Die Höhe der Beitragsrückerstattung (BRE) ist vom Unternehmenserfolg abhängig. Eine Ausnahme bildet hier der Tarif M4BR 1 bis 4. Dessen Beitragsrückerstattung ist erfolgsunabhängig vom Unternehmenserfolg. Hier wird die Beitragsrückerstattung auf jeden Fall gezahlt, wenn der Versicherte persönlich die Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung erfüllt. Diese Voraussetzungen finden Sie weiter unten.

Beitragsrückerstattung DKV

Über die Vergabe der BRE (u. a. deren Höhe und für welche Tarife) wird jedes Jahr durch den Vorstand der DKV mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders neu entschieden.

Erstmals erhalten auch Versicherte in den Unisex-Tarifen (BestMed und BeihilfeMed) eine BRE für das Geschäftsjahr 2013. Dazu gehören alle privaten Krankenversicherungen, die einen Versicherungsbeginn nach dem 01.01.2013 haben.

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