ERGO Kundenbericht 2015 ist da!

Schwerpunkt junge Familien – der neue ERCO Kundenbericht ist da!

 

Der ERGO Kundenbericht dokumentiert die Anstrengung der ERGO jedes Jahr besser zu machen – für Ihre Kunden.  Der Kundenbericht kann direkt bei mir angefordert oder persönlich in der Agentur abgeholt werden. Sie könnnen den ERGO Kundenbericht per Post oder per Mail als pdf.Datei efordern. Oder Sie folgen direkt diesem Link, dann können Sie den Kundenbericht auch direkt als pdf-Datei herunterladen.

 

"Der Kundenbericht ist ein Bericht, der für Kunden und mit Kunden entsteht. Ihre Anliegen und Fragen stehen im Mittelpunkt: So sprechen etwa ERGO Kundenbeiräte mit unseren Experten über Themen, die ihnen wichtig sind. Oder Kunden erzählen von ihren Erfahrungen mit uns. Mit den Berichten, Interviews oder Infografiken wollen wir einen Einblick in unsere Arbeit geben. Damit Sie sehen, was wir alles tun, damit unsere Kunden zufrieden sind."

(Quelle: ERGO: Der ERGO Kundenbericht 2015)

 

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Zahnzusatzversicherung – Die DKV beantwortet die wichtigsten Fragen

Zahnzusatzversicherung der DKV – Was ich schon immer wissen wollte Versicherte mit einer Zahnzusatzversicherung sollen selbstverständlich die bestmögliche zahnärztliche Versorgung erhalten. Im Hinblick auf Innovation, Funktionalität und Ästhetik. Doch bei der Vielzahl der unterschiedlichen Versorgungsmöglichkeiten steht nicht immer das medizinisch Notwendige im Vordergrund. Die Einflussnahme durch persönliche Wünsche des Patienten aber auch des Zahnarztes führt … Weiterlesen

Zahnzusatzversicherung – Die DKV beantwortet die wichtigsten Fragen

Zahnzusatzversicherung der DKV – Was ich schon immer wissen wollte

Versicherte mit einer Zahnzusatzversicherung sollen selbstverständlich die bestmögliche zahnärztliche Versorgung erhalten. Im Hinblick auf Innovation, Funktionalität und Ästhetik. Doch bei der Vielzahl der unterschiedlichen Versorgungsmöglichkeiten steht nicht immer das medizinisch Notwendige im Vordergrund.

Die Einflussnahme durch persönliche Wünsche des Patienten aber auch des Zahnarztes führt zuweilen zu Übermaßbehandlungen. Darum prüfen wir Anträge auf Kostenübernahme sorgfältig auf die medizinische Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen. Die Höhe der Material- und Laborkosten, die berechneten Honorarsätze aber auch der Zeitpunkt, wann eine Notwendigkeit der Versorgung erstmals festgestellt wurde stehen im Fokus unserer Prüfungen.

Unsere zahnmedizinischen Berater helfen bei der Bewertung von zahnmedizinischen Sachverhalten.

 

Was zählt zur Zahnbehandlung und was zum Zahnersatz?

In den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Zahnzusatzversicherung ist beschrieben, welche zahnärztlichen Leistungen zu welchem Prozentsatz erstattet werden. Einlagefüllungen (Inlays) und Kronen gelten zwar als so genannte konservierende Leistungen, werden in einigen Tarifen jedoch bei der Höhe der Erstattung dem Zahnersatz gleichgestellt.

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Beihilfeänderung in Nordrhein-Westfalen

  Zum 01.01.2015 kommt es bei der Beihilfe für Beamte in Nordrhein-Westfalen zu einigen kleinen Veränderungen.   Pflege Die Regelungen der Beihilfeverordnung zur Pflege wurden an die Neuregelungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung angepasst. Zahnersatz Im Bereich Zahnersatz sind Aufwendungen für zahntechnische Leistungen (Material- und Laborko­sten) seit 01.01.2015 zu 70% beihilfefähig. Seit 01.01.2015 erhalten auch Beamtenanwärter/Beamte … Weiterlesen