Zum 01.01.2015 kommt es bei der Beihilfe für Beamte in Nordrhein-Westfalen zu einigen kleinen Veränderungen.
Pflege
Die Regelungen der Beihilfeverordnung zur Pflege wurden an die Neuregelungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung angepasst.
Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz sind Aufwendungen für zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten) seit 01.01.2015 zu 70% beihilfefähig. Seit 01.01.2015 erhalten auch Beamtenanwärter/Beamte auf Widerruf Beihilfe zu Aufwendungen für Zahnersatz, Inlays und Zahnkronen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie implantologische Leistungen.
Für Beamte in NRW ändert sich was Share on X
Kostendämpfungspauschale
Die Kostendämpfungspauschale darf zusammen mit weiteren Selbstbehalten (gemäß den Zuzahlungen in der GKV) die Belastungsgrenze nicht überschreiten. Diese beträgt 2% der Jahresbruttobezüge in den Jahren 2010 bis 2014 (nachträglich 2015 eingeführt), 1,5% der Jahresbruttobezüge ab 2015.
Sonderregelung bei Arzneimitteln
In speziellen Fällen kann nachträglich auch für verordnete, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die eigentlich nicht beihilfefähig sind, auf Antrag Beihilfe gezahlt werden. Dies ist möglich, wenn über einen anzurechnenden Eigenbehalt von 200 Euro hinaus die Belastungsgrenze von 0,5% des Jahresbruttobezugs überschritten wird.
Weitere Informationen zur Beihilfe für Beamte….