Rechtzeitig wegen Krankentagegeld beim Versicherer melden.

Neues Gerichtsurteil zum Krankentagegeld.

Celle (ddp.djn). Wer Ansprüche aus einer Krankentagegeldversicherung geltend machen möchte, muss sich sofort beim Versicherer melden und die Krankheit anzeigen. Anderenfalls droht ein Verlust der Ansprüche, wie das Oberlandesgericht Celle (AZ: 8 U 18/10) entschieden hat.

In dem Fall hatte ein Versicherter mit Krankentgegeld im März einen Unfall erlitten, der bis in den August hinein zu einer Krankschreibung führte. Er selbst behauptete, den Unfall bereits im März beim Versicherer angezeigt zu haben. Der Versicherer gab dagegen an, die Schadensmeldung erst im September erhalten zu haben, als der Mann längst wieder gesund war. Dies sei eine Obliegenheitsverletzung, die zur Leistungsfreiheit führe.

Das Gericht musste klären, ob der Versicherer selbst beweisen muss, dass der Versicherte eine Obliegenheitsverletzung begangen habe, weil die Unterlagen zu spät eingereicht worden seien. Grundsätzlich ja, sagte das Gericht.

Obliegenheitsverletzungen seien vom Versicherer zu beweisen. In diesem Fall aber müsse etwas anderes gelten. Wenn ein Versicherter einen Anspruch geltend macht und der Versicherer nicht reagiert, dann ist der Versicherte selbst in der Pflicht nachzufragen. Denn nur so könne sichergestellt und im Zweifelsfall auch bewiesen werden, dass die Schadensmeldung tatsächlich bei dem Versicherer eingegangen sei. Andernfalls müsse er hinnehmen, wenn sich später herausstellt, dass die Schadensmeldung nicht eingegangen ist.

Wichtig: Allerdings sollten sie nicht jede Arbeitsunfähigkiet sofort Ihrer Krankentagegeldversicherung melden. Dies ist dann der Fall, wenn ein Krankentagegeld mit späterem Leistungsbeginn vereinbart ist. Wenn zum Beispiel vereinbart ist, das das Krankentagegeld erst ab dem 8., 15. oder zu einem späteren Beginn leistungspflichtig ist.

Sollten Sie allerdings bei einem Leistungsbeginn ab dem 8.Tag auch an am 8. Tag noch arbeitsunfähig sein, dann sollten spätestens jetzt Kontakt mit dem Krankenversicherer aufnehmen. Hier genügt häufig vorab eine telefonische Mitteilung. Die Krankmeldung kann dann später noch nachgereicht werden.

Mehr Informationen zum Krankentagegeld finden Sie hier:

Krankentagegeld für alle Berufsgruppen.