DKV: Einführung von zwei neuen Pflege-Zusatzprodukten

DKV führt neue Pflegezusatzversicherungen ein

 

Zum 01.09.2015 erweitert die DKV ihre Krankenzusatztarifpalette um zwei neue Pflege-Tarife. Hierbei handelt es sich einerseits um den Tarif „PZU100″, der die gesetzlichen Pflegeleistungen verdoppelt und andererseits um das Pflegetagegeld „PTG” mit einem sehr hohen Leistungsniveau. Somit baut die DKV die Vorgängertarife „KPEK” und „KPET” weiter aus.

Pflegezusatzversicherung DKV

 

Die Leistungen der Pflegezusatzversicherungen im Kurzüberblick:

 

Auszug aus den Leistungen der Pflegezusatzversicherung „PZU100″:

  • Verdopplung der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung
  • Bis zu 4.000 Euro Zuschuss je Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes
  • Lohnersatzleistung für Angehörige (max. 10 Tage)

 

Auszug aus den Leistungen der Pflegezusatzversicherung „PTG”:

  • 100% des abgesicherten Pflegetagegeldes bei vollstationärer Pflege ab Pflegestufe 0 (in Härtefällen sogar 150%)
  • Auszahlung des Pflegetagegeldes bis zu sechs Monate rückwirkend, wenn die Meldung der Pflegebedürftigkeit verspätet eintrifft
  • Zahlung des Pflegetagegeldes bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus während Reha- oder Kuraufenthalten, ohne Befristung

Weitere Informationen zu den Pflegezusatzversicherung der DKV erhalten Sie in einem späteren Blog-Beitrag. Hier werde ich auch die wichtigsten Fragen zu den Pflegezusatzversicherungen der DKV beantworten.


Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Vorschlag an.


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