DKV verbessert Krankentagegeld für Arbeitnehmer
Die DKV, der Marktführer beim Krankentagegeld, hat die Bedingungen der Krankentagegeld-Tarife TU und TC für Arbeitnehmer verbessert. Verbessert wurden die Punkte, bei denen es in der Vergangenheit immer wieder Probleme gab. Diese Verbesserungen können auch unsere Bestandskunden bekommen, wenn sie in den neuen Tarif KTAG oder KTC wechseln.
Neukunden erhalten immer das bessere Krankentagegeld
Allen Neukunden der DKV werden nur die neuen Tarife KTAG und KTC angeboten. Sie kommen somit automatisch in den Genuss der zusätzlichen Leistungen.
Auch alle Bestandskunden, mit den Tarifen TU oder TC, können in neue Tarife wechseln. Denn wir wollen nicht, dass sie schlechter behandelt werden als Neukunden. Wenn ein Neukunde deutlich bessere Bedingungen hat, finden wir das unfair.
Vorteile der neuen Krankentagegeld-Tarife der DKV
Leistungen bei Teilarbeitsunfähigkeit und Wiedereingliederung
Wenn der Arzt bescheinigt, dass der Arbeitnehmer nur 30 % seiner Tätigkeit nachgehen kann. Dies ist dann häufig der Fall, wenn der Arbeitnehmer, nach längerer Arbeitsunfähigkeit, erst langsam wieder beginnt zu arbeiten. Dann erhält er von seinem Arbeitgeber ein Drittel seines Gehaltes, ein Drittel zahlt die DKV über den Tarif KTAG) von dem vereinbarten Krankentagegeld und ein Drittel die gesetzliche Krankenkasse.
Ähnlich verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer bei der DKV über den Tarif KTC (bisher TC) privat versichert ist. Dann erhält er von seinem Arbeitgeber ein Drittel seines Gehaltes und von der DKV zwei Drittel des vereinbarten Krankentagegeldes.
Zahlung bei wiederholte Arbeitsunfähigkeit
Sollte ein Arbeitnehmer wiederholt wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig sein, dann beginnen die Karenztage (42 Tage) nicht noch einmal von vorne.
Ein Beispiel: ein Arbeitnehmer ist zunächst 60 Tage arbeitsunfähig. Dann beginnt er wieder zu arbeiten für drei Wochen. Er stellt aber fest, dass er immer noch nicht arbeiten kann. Er geht dann wieder zum Arzt, der ihn dann für weitere vier Wochen krankschreibt. Bei der zweiten Arbeitsunfähigkeit beginnt die Karenzzeit von 42 Tagen nicht noch einmal, sondern das Krankentagegeld wird sofort gezahlt. Es gilt, wenn die gesetzliche Krankenkasse von einem Krankheitsfall ausgeht, dann schließt sich die DKV diese Entscheidung an.
Zahlung bei stationäre Reha
Muss ein Arbeitnehmer zu einer stationären Rehabilitation, dann zahlt die DKV auch in diesem Fall das Krankentagegeld. Voraussetzung ist, dass zu Beginn der REHA die Karenzzeit von 42 Tage erfüllt ist.
Ein Beispiel: ein Arbeitnehmer ist aufgrund eines schweren Unfalls ist acht Wochen im Krankenhaus und danach weitere zwei Wochen zu Hause arbeitsunfähig. Anschließend muss er zu einer stationären Rehabilitation, um „die körperliche, psychische und soziale Folgen einer Behinderung oder einer Aktivitätseinschränkung zu beseitigen, zu mildern oder deren Folgen zu beseitigen“. (Quelle: Salus Kliniken)
Erhöhung Krankentagegeld bei Gehaltserhöhung
Wenn der Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung erhält, dann kann er innerhalb von 3 Monaten den Tarif KTAG anpassen. Und dieses ohne Gesundheitsfragen. Dies hat den Vorteil, dass auch in der Zwischenzeit neue Erkrankung automatisch mitversichert sind.
Besonderes Angebot für Kunden mit “altem” Krankentagegeld TU oder TC
Sind Sie bei der DKV bereits über die Tarife TU oder TC versichert, dann sprechen Sie uns an. Wir führen dann gerne die Umstellung für Sie durch. Obwohl Sie über den neuen Tarif mehr Leistungen erhalten, können Sie jederzeit in das verbesserte Krankentagegeld wechseln. Und ohne, dass die DKV ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss für bestehende Krankheiten verfügt. Lediglich für die Mehrleistungen müssen Sie ein paar Euro mehr bezahlen.
Bei Interesse melden Sie sich gerne bei uns – 0271 2390848