Berufsunfähigkeit (BU) für Beamte

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur für Angestellte eine wichtige Absicherung, sondern auch für Beamte.

Beamte auf Probe oder Widerruf gelten im Fall der Fälle nicht als dienstunfähig, da sie zu dem Zeitpunkt noch nicht verbeamtet sind. Deswegen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders in jungen Jahren wichtig, um dennoch einen Schutz bei Berufsunfähigkeit zu haben.

 

So ist Dienstunfähigkeit in den Versicherungsbedingungen bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) der Ergo geregelt:

Beamte des öffentlichen Dienstes gelten unter anderem als berufsunfähig, wenn sie vor Vollendung des 46. Lebensjahres zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd dienstunfähig sind und ausschließlich aufgrund ihres Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in Ruhestand versetzt werden.

Bei Beamten, die das 46. Lebensjahr vollendet haben, gilt: Wir prüfen auf Berufsunfähigkeit.

 

 

Dienstunfähigkeit in der SBU

Bei der Dienstunfähigkeitsprüfung folgen wir der Einschätzung des Dienstherrn.

 

Beamte auf Probe und Widerruf 

Wenn der Versicherte aus dem Dienst entlassen wird, leisten wir 36 Monate aufgrund von Dienstunfähigkeit, auch wenn das Beamtenverhältnis nicht mehr besteht. Nach Ablauf der 36 Monate wird ein Leistungsanspruch auf Berufsunfähigkeit geprüft.

 

Prüfung auf Berufsunfähigkeit

Der Versicherte hat unabhängig von einer Dienstunfähigkeit, immer die Möglichkeit einen Antrag auf Berufsunfähigkeit zu stellen. Hier wird auf den zuletzt ausgeübten Beruf geprüft. Wir prüfen dann anhand der eingereichten medizinischen Unterlagen im Rahmen der üblichen BU-Definiton.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

 

So kann es in der Praxis aussehen:

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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