Pflegefall kann jeden treffen

Pflegefall kann jeden treffen!

Können Sie sich einen Pflegefall leisten?

Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur ältere Personen. Auch junge Menschen können durch einen Unfall oder eine Krankheit von jetzt auf gleich zu einem Pflegefall werden.

2,5 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Die Zahl der Pflegebedürftigen soll bis zum Jahr 2050 auf rund 3,8 Millionen Pflegebedürftige ansteigen.

Ein Platz im Pflegeheim kostet in der Regel zurzeit mehr als 3.000 Euro im Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt ab dem 1.1.2015 jedoch nur bis zu 1.612 Euro – in Härtefällen 1.995 Euro.

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Pflegepflichtversicherung. Wichtige Neuerungen zum 01.01.2015.

Pflegepflichtversicherung – Neuerungen zum 01.01.2015

Heute informieren wir Sie über Änderungen der Pflegepflichtversicherung ab dem 1. Januar 2015. Grund dafür sind gesetzliche oder vertragliche Vorgabe

Beitragserhöhung der Pflegepflichtversicherung

So kommt es in Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung zu einer Anpassung der Beiträge. Dies ergibt sich durch die Entwicklung der Leistungsausgaben. Außerdem musste infolge der anhaltenden Niedrigzinsphase der Rechnungszins gesenkt werden.

Lücken der Pflegepflichtversicherung

 

Ab dem 1. Januar 2015 soll das 1. Pflegestärkungsgesetz (PSG) gelten. Gleiches gilt für das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Mitdiesen Gesetzen verbessert und ändert der Gesetzgeber verschiedene Leistungen in der Pflegeversicherung. Dies führt auch zu Beitragsanpassungen. Diese stehen unter dem Vorbehalt, dass beide Gesetze zum 1. Januar 2015 ohne die Beiträge betreffende weitere Änderungen in Kraft treten.

So erhöht sich zum Beispiel der Beitrag der Pflegepflichtversicherung für einen 52-jährigen um 3,70 EUR.

Der Treuhänder hat die Beitragsänderung geprüft und ihr zugestimmt. Er ist ein von der DkV unabhängiger Mathematiker für Versicherungen.

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Private Pflegeversicherung wird teurer

Beitragsanpassung und Leistungsanpassung in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV)

Zum 1.1.2015 soll das 1. Pflegestärkungsgesetz (1. PSG) sowie das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft treten. Das Gesetz enthält eine Reihe von Leistungsverbesserungen. Die neuen Gesetze stärken sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Angehörigen. So steigen zum Beispiel durch das 1. PSG die meisten Leistungsbeträge voraussichtlich pauschal um 4 Prozent.

Pflichtpflegeversicherung

 

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Pflege am Boden Demo in Siegen

Gestern erhielt ich über Facebook einen Aufruf zur Pflegedemo in Siegen. 162.000 Pflegekräfte fehlen. Dies hat weitgehende Konsequnzen für die Zukunft. Unsere Gesellschaft wird immer älter, d.h. es wird in Zukunft immer mehr Pflegefälle geben, die betreut werden müssen. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Pflegekräfte. Auf diese beunruhigende Entwicklung möchte die Gewerkschaft Verdi und die Initiative Pflege am Boden durch einen spontanen Flashmob in Siegen hinweisen.
Pflege am Boden in Siegen
Weitere Informationen zum “Wie” und “Wo” finden Ihr hier…..