In den Musterbedingungen (MBKT) für das Krankentagegeld ist in § 14 vom ordentlichen Kündigungsrecht des Versicherers versteckt: § 14 MBKT:
"Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen, sofern kein gesetzlicher Beitragszuschuss des Arbeitgebers besteht."
Fazit: Der Versicherer kann innerhalb der ersten 3 Jahre ohne Angabe von Gründen kündigen. Wann wird der Versicherer das Krankentagegeld kündigen? Hauptsächlich nach der Abwicklung von Schadenfällen, also nach einer längeren Krankheit. Wenn abzusehen ist das es in Zukunft noch mit längeren Arbeitsunfähigkeiten zu rechen ist. Dies ist zum Beispiel bei einem unverschuldeten Unfall möglich, der noch mehrere Krankenhausaufenhalte nach sich zieht. Ein Beispiel: Sie sind bereits 24 Monate bei einer Gesellschaft mit dem Krankentagegeld versichert und erkranken. Diese Erkrankung zieht sich über 9 Wochen hin. Sie bekommen wie vereinbart 9 Wochen lang Ihr Krankentagegeld. Leider lässt Ihre Diagnose vermuten, diese diese Erkrankung wahrscheinlich wieder auftritt. Die Gesellschaft kann jetzt den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Gegenüber jeder anderen Gesellschaft, bei dem sie das Krankentagegeld neu absichern wollen, müssen Sie Ihre Erkrankung und die Tatsache, dass Ihr alter Vertrag vom Versicherer gekündigt wurde, angeben. Nach der Kündigung bekommen Sie kein neues Krankentagegeld! Danach kann es sehr schwierig werden, einen anderen Privaten Krankenversicherer zu finden, der ein Krankentagegeld versichert. Denn denen müssen Sie Ihre Krankheitsgeschichte offenlegen und häufig müssen Sie sich auch die Frage gefallen lassen, ob ein anderer Versicherer bereits ein Krankentagegeld gekündigt hat. Deshalb: Achten Sie auf den Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht. Dies ist in der Regel im § 14 der MBKT (Musterbedingungen Krankentagegeld), oder in den Tarifbedingungen geregelt. Es gibt einige wenige Gesellschaften die auf dieses Kündigungsrecht verzichten. (Hinweis: In §14 der MBKT (Musterbedingungen für das Krankentagegeld) können Sie nachlesen, ob Ihr Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet oder nicht) Wer auf dieses ordentliche Kündigungsrecht verzichtet können Sie hier nachlesen. Beiträge, die Sie vielleicht ebenfalls interessieren:
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