MetallRente geht mit eigener Erwerbsminderungsrente an den Start: MetallRente.EMI
Die gesetzlichen Leistungen der Arbeitskraftabsicherung reichen nicht. Berufsunfähigkeitsschutz gibt es nicht mehr für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bewahrt nicht vor Armut, denn sie liegt im Durchschnitt gerade einmal auf dem Niveau der Grundsicherung. Um den Beschäftigten den notwendigen zusätzlichen Schutz zu ermöglichen, stellt das Versorgungswerk neben seinen betrieblichen und privaten Vorsorgeangeboten zur Berufsunfähigkeitsabsicherung ab 1. Juli 2015 auch eine private Erwerbsminderungsversicherung bereit, die MetallRente.EMI.