Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente – der perfekte Übergang.

 

Durch eine Krankentagegeldversicherung ist der Einkommensverlust bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall abgedeckt. Wird aus der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit, so endet die Zahlung des Krankentagegeldes.

Nahloser Übergang von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente

Die DKV und die ERGO Lebensversicherung bieten schnellen und unbürokratischen Service: Um einen nahtlosen Übergang von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente zu ermöglichen, um eine gemeinsame und abgestimmte Leistungspflichtprüfung zum Thema Berufsunfähigkeit.

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird häufig unterschätzt
Nicht nur eine Krankentagegeldversicherung ist zur Absicherung von krankheitsbedingten Verdienstausfällen unverzichtbar.
Sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu entscheiden, gehört vor allem für junge Berufstätige zu einem absoluten „Muss!“, das sehen auch alle Experten so:

SPIEGEL-Online / Juli 2004 Berufsunfähihkeit und Krankentagegeld
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Berufsunfähigkeit kann jeden treffen!

 

Frankfurter Allgemeine Zeitung / Ausgabe 2.8.2011 Berufsunfähihkeit und Krankentagegeld

Zu wenig Schutz gegen Berufsunfähigkeit: Verbraucherschützer zählen – neben der
privaten Haftpflichtversicherung – die „BU“, wie sie im Fachjargon abgekürzt wird,
zu den wenigen wirklich unverzichtbaren Versicherungen (…)

FINANZ-Test / Ausgabe Juli 2011 Juli Berufsunfähihkeit und Krankentagegeld
Für die schlechten Zeiten = die Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn der Staat so wenig hilft, muss es privat gehen (…)

Handelsblatt / Ausgabe 12. Februar 2010 Gefahr erkannt! Gefahr gebannt?

Handelsblatt

Das „Handelsblatt“ befasst sich mit Berufsunfähigkeitsversicherungen (…) Berufsunfähigkeit ist ein Massenphänomen, gut 1,5 Mio.
Deutsche sind davon betroffen – zumindest jeder Berufstätige braucht also eine
Police (…)


Jeder kann sich optimal absichern

Nicht nur Selbstständige/Freiberufler vergessen das BU-Risiko oft bei der Vorsorgeplanung. Auch Angestellten, selbst wenn sie „nur“ einen Bürojob und keine körperliche Arbeit ausüben, sollte diese Absicherung nahegelegt werden.

BU-Sonderkonditionen für Selbständige und Freiberuflerdanv
Die DANV als Sonderabteilung der ERGO Lebensversicherung bietet gerade Selbstständigen und Freiberuflern sehr gute Bedingungen in der Berufsunfähogkeits-Versicherung.

Die DKV verzichtet auf die Anrechnung von BU/BUZ-Leistungen auf laufende Krankentagegeldzahlungen – trotz einer möglichen „Doppelzahlung“ bzw.
„Überversicherung“. 
Während der gemeinsamen Prüfung des Leistungsfalls durch die DKV und die ERGO Lebensversicherung werden vorhandene medizinische Unterlagen, Berufsbildbeschreibungen usw. ausgetauscht. Ggf. wird – für eine persönliche Untersuchung des Kunden – gemeinsam ein externer medizinischer Gutachter ausgewählt.

Liegt bei Abschluss der Prüfung eine Berufsunfähigkeit im Sinne beider Bedingungen vor, informiert die DKV den Kunden über das Ergebnis und die Dauer der eventuellen Nachleistungspflicht. Weiterhin wird der Kunde auf die Möglichkeit einer KT-Anwartschaftsversicherung aufmerksam gemacht. Die ERGO Lebensversicherung informiert ihrerseits den Kunden bezüglich der BU-Leistungen.