Der Versicherungsfall ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt:
§1 Absatz 2 und 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (MBKT) lautet.
Der Versicherungsfall ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt:
§1 Absatz 2 und 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (MBKT) lautet.
Anspruch auf Wahlleistungen bei stationärer Behandlung
Beihilfeberechtigte Personen (Beamte) können sich per Wahlrecht in einem bestimmten Zeitraum für den Anspruch auf Wahlleistungen bei stationärer Behandlung entscheiden.
Rheinland-Pfalz: Einkommensgrenzen für Ehegatten sinken
Absenkung der Einkommensgrenze für Ehegatten oder Lebenspartner. Die Einkommensgrenze für die Berücksichtigungsfähigkeit von Ehegatten oder Lebenspartnern in der Beihilfe sinkt auf den steuerlichen Grundfreibetrag nach dem Einkommensteuergesetz.
Beiträge zur Auslandskrankenversicherung beihilfefähig
Bei privaten Auslandsaufenthalten sind grundsätzlich nur die in Deutschland üblichen Kosten beihilfefähig. In aller Regel sichern sich Beihilfeberechtigte über ihre
Kostentarife gegen diese Versicherungslücke ab.