Seit vielen Jahren gibt es zwischen der DKV (Deutsche Kranknversicherung) und dem Verein Rationelle Arztpraxis eine Rahmenvereinbarung.
Diese Rahmenvereinbarung, auch Gruppenversicherungsvertrag genannt bietet Ihren Mitgliedern viel Vorteile.
Die Vorteile des Krankentagegeld über die Rationelle Arzpraxis:
- weiterlaufende fixen Kosten der Praxis sind abgesichert
- verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
- Annahmegarantie beim Krankentagegeld für Freiberufler
- flexible Leistungsbeginne – schon ab dem 4. Tag
- sofortigen Versicherungsschutz – keine Wartezeiten
- bis 64. Lebensjahr abschließbar
Neu: Krankentagegeld jetzt bis 75. Lebensjahr möglich
Die Rationelle Arztpraxis e.V. hat seine Satzung im Punkt Mitgliedschaft nun auch auf die Berufsgruppe der Ökotrophologen ausgedehnt.
Was macht ein Ökotrophologe?
Die Ökotrophologie (Haushalts- und Ernährungswissenschaft) beschäftigt sich
sowohl mit naturwissenschaftlich-medizinischen als auch mit ökonomischen und
soziologischen Fächern. Ökotrophologen (Ernährungswissenschaftler) arbeiten nach der Ausbildung im Großküchen- und Hauswirtschaftsmanagement, in Verbraucherberatungsstellen, als selbstständige Ernährungsberater, in Forschung und Lehre, in der Qualitätssicherung der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, im Marketing oder auch im Wissenschaftsjournalismus.
Weitere Arbeitsgebiete für Ökotrophologen sind die Lebensmittelindustrie, zum Beispiel als Produktentwickler, und die Ernährungsberatung unter anderem bei Krankenkassen und natürlich in Kliniken.
Die Ökotropholgie ist eine Frauendomäne: Der Anteil der Absolventinnen im
Studienfach Haushalts- und Ernährungswissenschaften liegt bei über 80%.
Die Berufsgruppe der Ökotrophologen ist im Gruppenversicherungsvertrag mit der Rationelle Arztpraxis für Heil- und Gesundheitsberufe versicherbar.
Mehr Informationen zum Krankentagegeld für Ökotrophologen finden sie hier.