Site Loader

Krankentagegeld für Existenzgründer die als Freiberufler ihre Existenz gründen können bei der Deutschen Krankenversicherung in Klammern (DKV) in den ersten 24 Monate nach Existenzgründung bis zu 160 € Krankentagegeldvertrag abschließen.

 

Die DKV verlangt bei Existenzgründer keinen Nachweis.

Unter Freiberuflern versteht die DKV hauptsächlich Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbord oder Rechtsanwälte, Physiotherapeuten oder ähnliche Berufe.

Wobei die DKB darüber hinaus noch für viele andere Berufsgruppen spezielle Krankentagegelder anbieten.

 

Hier finden sie weitere Informationen:

Krankentagegeld für Existenzgründer

Krankentagegeld für Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Physiotherapeuten)

Post Author: Bodo Kopka

Ich bin über 25 Jahre als Versicherungsfachwirt tätig. Ich habe mich auf die Absicherung der Arbeitskraft von Freiberuflern, Selbstständigen und GmbH Geschäftsführern spezialisiert. Wenn ich nicht auf Termin bin", dann fahre ich leidenschaftlich gerne Mountainbike.

Kommentar verfassen