Haben Sie schon mal daran gedacht, was passiert, wenn Sie aufgrund einer längeren Krankheit nicht Ihrer Arbeit als Wirtschaftsprüfer nachgehen können? In diesem Fall brechen oft wichtige Einnahmen weg – doch Ihre Kosten für die Kanzlei für die Miete, Personal, Leasing, etc. laufen weiter. So passiert es schnell, dass Freiberufler aufgrund von Krankheit in finanzielle Schwierigkeiten kommen.
Doch dieses Risiko kann mit einer Krankentagegeldversicherung ausgeschlossen werden. Denn bei länger anhaltender Krankheit erhalten Sie als Versicherungsnehmer täglich ein vereinbartes Krankentagegeld ausbezahlt. So können Sie bei gewohntem Lebensstandard und ohne finanzielle Sorgen in Ruhe Ihre Krankheit auskurieren.
Wenn Sie also als freiberuflicher Wirtschaftsprüfer tätig sind, sollten Sie sich die Konsequenzen einer längeren Krankheit vor Augen führen und sich über eine geeignete Krankentagegeldversicherung informieren.
DKV Krankentagegeld für Wirtschaftsprüfer
Inzwischen schenken weit über 40.000 Steuerberater, Wirtschafts- und Rechtsexperten dem DKV Krankentagegeld ihr Vertrauen. Das DKV Krankentagegeld wird steuerfrei ausbezahlt, auch an Sonn- und Feiertagen.
Überzeugen Sie sich von den Top-Konditionen:
– günstige Versicherungsbeiträge, bis zu 40% Beitragsersparnis!
– dynamische Anpassung an das Einkommen möglich
– sofortiger Versicherungsschutz – keine Wartezeit
– Aufnahmegarantie für Freiberufler
Weitere Informationen zum Wirtschaftsprüfer-Krankentagegeld der DKV finden Sie hier:
Krankentagegeld für Wirtschaftsprüfer
Auch dies könnte Sie noch interessieren:
Für welche Freiberufler gibt es spezielle Krankentagegelder?