Wie lange erhält man Krankentagegeld von seiner privaten Zusatzversicherung bei Arbeitslosigkeit?
Wie lange erhält man Krankentagegeld von seiner privaten Zusatzversicherung bei Arbeitslosigkeit?
Dies in den MBKT, den Musterbedingungen für das Krankentagegegeld in §15 Absatz 1 geregelt:
” § 15 Sonstige Beendigungsgründe (1) Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen a) bei Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung weggefallen ist. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber drei Monate nach Wegfall der Voraussetzung;”
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