Rheinland-Pfalz Beihilfeänderung für Beamte

Rheinland-Pfalz Beihilfeänderung zum 01.10.2014

 

Zum 01.10. ändert sich einiges für Beamte die in Rheinland-Pfalz beschäftigt sind. Hier die Änderung für die Beamten:

  • In Rheinland-Pfalz können Heilfürsorgeempfänger in Leistungsbereichen, die von der Heilfürsorge nicht erfasst werden, Beihilfeleistungen erhalten. Die Abgrenzung mit dem Vorrang für Heilfürsorgeleistungen wurde deutlicher geregelt.

  • Die zwischen Bundesministerium des Innern und die Heilpraktikerverbänden abgeschlossenen Vereinbarungen über die beihilfefähigen Höchstbeträge heilpraktischer Leistungen wurden übernommen.

  • Beihilfe bei Notfällen im Ausland wird nicht mehr auf die Beihilfeaufwendungen begrenzt, die bei einer Behandlung im Inland entstanden wären. (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2011, AZ 2 C 14, zur Regelung in Baden- Württemberg wird damit auch in Rheinland-Pfalz übernommen)

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Krankenversicherung für Beamte

Der Beamte, der sich für eine private Krankenversicherung bei der DKV interessiert,  bieten wir einen besonderen Service. Ab sofort erhalten diese bei Anfragen zu einer privaten Krankenversicherung die kompletten Unterlagen über einen Link.

Da die Informationen zur Krankenversicherung mehr als 8 MB betragen, habe ich mich entschlossen diese über einen Link zur Verfügung zu stellen. Der interessierte Beamte kann jetzt selber entscheiden welche Informationen zur privaten Krankenversicherung er möchte.

Krankenversicherung für Beamte

 

 

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