DKV: Vorversicherungszeit wird auf Zahnstaffel angerechnet

Die neuen Zahnzusatzversicherungen der DKV sehen in den ersten Jahren Höchstgrenzen in der Erstattung vor. So erstattet der Zahnzusatztarif D85 in den ersten Jahr maximal 500 Euro, in den ersten 2 Jahren 1000 Euro und in den ersten 3 Jahren maximal 1500 Euro. Danach werden bis zu 85 % der Kosten für Zahnersatz ohne Summenbegrenzung erstattet.