Kooperationspartner der DKV

 

Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ist es Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung seit 2004 erlaubt, private Zusatzversicherungen an ihre Versicherten zu vermitteln. Vor diesem Hintergrund bestehen Kooperationen zwischen der Deutschen Krankenversicherung AG (DKV) und gesetzlichen Krankenkassen.

Sie erhalten als Mitglied dieser Krankenkassen Sonderkonditionen, die zwischen Ihrer Krankenkasse und der DKV vereinbart wurden. Welche Vorteile das sind und wer unser Kooperationspartner ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Verbesserte Krankentagegelder für Arbeitnehmer

 

DKV verbessert Krankentagegeld für Arbeitnehmer

Die DKV, der Marktführer beim Krankentagegeld, hat die Bedingungen der Krankentagegeld-Tarife TU und TC für Arbeitnehmer verbessert. Verbessert wurden die Punkte, bei denen es in der Vergangenheit immer wieder Probleme gab. Diese Verbesserungen können auch unsere Bestandskunden bekommen, wenn sie in den neuen Tarif KTAG oder KTC wechseln.

 

 

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Berufsunfähigkeit (BU) für Beamte

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur für Angestellte eine wichtige Absicherung, sondern auch für Beamte.

Beamte auf Probe oder Widerruf gelten im Fall der Fälle nicht als dienstunfähig, da sie zu dem Zeitpunkt noch nicht verbeamtet sind. Deswegen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders in jungen Jahren wichtig, um dennoch einen Schutz bei Berufsunfähigkeit zu haben.

 

So ist Dienstunfähigkeit in den Versicherungsbedingungen bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) der Ergo geregelt:

Beamte des öffentlichen Dienstes gelten unter anderem als berufsunfähig, wenn sie vor Vollendung des 46. Lebensjahres zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd dienstunfähig sind und ausschließlich aufgrund ihres Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in Ruhestand versetzt werden.

Bei Beamten, die das 46. Lebensjahr vollendet haben, gilt: Wir prüfen auf Berufsunfähigkeit.

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