Wer als Architekt auch bei einer längeren Krankheit mögliche Versorgungslücken schließen möchte, ist mit dem Spezial-Krankentagegeld der DKV gut beraten, welches im Rahmen von Gruppenverträgen mit Architekten-Kammern angeboten wird.
Inzwischen vertrauen schon über 21.000 Architekte dem DKV Krankentagegeld-Tarif.
Mit einem passenden Krankentagegeld brauchen Sie sich als Freiberufler keine Sorgen um Ihre laufenden Kosten machen. Durch die Leistungen der Krankentagegeld-Versicherung können Personalkosten, Miete, Leasingraten, etc. weiterhin bezahlt werden.
Vorteile des Krankentagegeld für Architekten:
– niedrige Beiträge – bis 40% Ersparnis mögich
– Anpassung der Leistungen möglich
– auf das ordentliche Kündigungsrecht wird verzichtet
– keine Wartezeiten – sofortiger Versicherungsschutz
Im Versicherungsfall können Sie sich auf folgende Leistungen verlassen:
– Laufende Kosten werden abgedeckt
– das Krankentagegeld ist steuerfrei
Doch nicht nur das Krankentagegeld, sondern auch weitere Versicherungen können für Sie als Architekt bei der DKV in Frage kommen. Durch Gruppenversicherungsverträge sind im Vergleich zu anderen Versicherungen deutliche Beitragsersparnisse möglich.
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